Oberlandesgericht Hamm, 2018-06-12, 4 U 104/16

4 U 104/16Obergericht12.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 104/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-12

Aktenzeichen: 4 U 104/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0612.4U104.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.04.2016 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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