Oberlandesgericht Hamm, 2018-06-20, 20 U 16/18

20 U 16/18Obergericht20.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 16/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-20

Aktenzeichen: 20 U 16/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0620.20U16.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.12.2017 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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