29 U 2/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-06-20, 29 U 2/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 29 U 2/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-20
Aktenzeichen: 29 U 2/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0620.29U2.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.12.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, soweit die Klage wegen eines Betrages von 40.000,00 Euro nebst Zinsen abgewiesen worden ist.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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