32 SA 16/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-06-25, 32 SA 16/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-06-25, 32 SA 16/18
32 SA 16/18Obergericht25.06.2018
Regest
Eine Klage aus der Versicherungsvermittlung im Sinne von § 215 VVG liegt nicht mehr vor, wenn die Versicherungsvermittlung im Zeitpunkt der Anspruchsentstehung - vorliegend einer während des Bestehens der vermittelten Versicherung behaupteten Falschberatung - bereits abgeschlossen war.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 16/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-25
Aktenzeichen: 32 SA 16/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0625.32SA16.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§: 36 I Nr. 3 ZPO, 215 VVG
Leitsätze
Eine Klage aus der Versicherungsvermittlung im Sinne von § 215 VVG liegt nicht mehr vor, wenn die Versicherungsvermittlung im Zeitpunkt der Anspruchsentstehung - vorliegend einer während des Bestehens der vermittelten Versicherung behaupteten Falschberatung - bereits abgeschlossen war.
Tenor
Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht Coesfeld bestimmt.
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