Oberlandesgericht Hamm, 2018-06-25, 32 SA 16/18

32 SA 16/18Obergericht25.06.2018

Regest

Eine Klage aus der Versicherungsvermittlung im Sinne von § 215 VVG liegt nicht mehr vor, wenn die Versicherungsvermittlung im Zeitpunkt der Anspruchsentstehung - vorliegend einer während des Bestehens der vermittelten Versicherung behaupteten Falschberatung - bereits abgeschlossen war.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 16/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-06-25

Aktenzeichen: 32 SA 16/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0625.32SA16.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§: 36 I Nr. 3 ZPO, 215 VVG

Leitsätze

Eine Klage aus der Versicherungsvermittlung im Sinne von § 215 VVG liegt nicht mehr vor, wenn die Versicherungsvermittlung im Zeitpunkt der Anspruchsentstehung - vorliegend einer während des Bestehens der vermittelten Versicherung behaupteten Falschberatung - bereits abgeschlossen war.

Tenor

Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht Coesfeld bestimmt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.