Oberlandesgericht Hamm, 2018-06-27, 11 U 186/14

11 U 186/14Obergericht27.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 186/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-27

Aktenzeichen: 11 U 186/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0627.11U186.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.10.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteiles vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagten vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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