11 WF 112/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-06-28, 11 WF 112/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-06-28, 11 WF 112/18
11 WF 112/18Obergericht28.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 112/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-28
Aktenzeichen: 11 WF 112/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0628.11WF112.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Unna vom 12.04.2018 (12 F 116/18) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die durch die Eltern des Antragstellers in der Urkunde des Notars C aus T, UR-Nr. ##/2018, für den Antragsteller erklärte Ausschlagung der Erbschaft nach dem am ##.##.2017 verstorbenen X bedarf nicht der familiengerichtlichen Genehmigung gemäß § 1643 BGB.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen wird nicht angeordnet.
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