19 U 237/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-06-29, 19 U 237/17
Oberlandesgericht Hamm, 2018-06-29, 19 U 237/17
19 U 237/17Obergericht29.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 237/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-29
Aktenzeichen: 19 U 237/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0629.19U237.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 25.09.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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