10 W 149/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-07-05, 10 W 149/17
Oberlandesgericht Hamm, 2018-07-05, 10 W 149/17
10 W 149/17Obergericht05.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 149/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-05
Aktenzeichen: 10 W 149/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0705.10W149.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Gerichtskosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen die
Antragsteller.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Beschwerdewert beträgt 233.760,00 EUR.
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