4 RVs 49/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-07-05, 4 RVs 49/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-07-05, 4 RVs 49/18
4 RVs 49/18Obergericht05.07.2018
Regest
Der Begriff des "Verkaufens" i.S.v. Art. 1, 2 Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 des Rates vom 27.01.2003 (Abl. EG Nr. L24 S. 2; BAnz Nr. 34 vom 19.02.2003, S. 3030) bezieht sich nicht allein auf Kaufverträge im Sinne von § 433 BGB . Erfasst sind vielmehr alle schuldrechtlichen Verträge, die auf Zurverfügungstellung von vom Embargo umfassten Sachen, Dienstleistungen etc. verpflichten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 RVs 49/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-05
Aktenzeichen: 4 RVs 49/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0705.4RVS49.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: § 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG; § 34 Abs. 4 Nr. 2 AWG a.F.
Leitsätze
Der Begriff des "Verkaufens" i.S.v. Art. 1, 2 Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 des Rates vom 27.01.2003 (Abl. EG Nr. L24 S. 2; BAnz Nr. 34 vom 19.02.2003, S. 3030) bezieht sich nicht allein auf Kaufverträge im Sinne von § 433 BGB . Erfasst sind vielmehr alle schuldrechtlichen Verträge, die auf Zurverfügungstellung von vom Embargo umfassten Sachen, Dienstleistungen etc. verpflichten.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen, soweit die Angeklagten vom Vorwurf eines Verstoßes gegen § 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG (§ 34 Abs. 4 Nr. 2 AWG a.F.) freigesprochen worden sind, sowie hinsichtlich des Angeklagten L im Gesamtstrafenausspruch, aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere als Strafrichter zuständige Abteilung des Amtsgerichts Münster zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.