2 Ws 69/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-07-12, 2 Ws 69/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-07-12, 2 Ws 69/18
2 Ws 69/18Obergericht12.07.2018
Regest
Zur Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins durch das Tragen einer sog. Rockerkutte, die mit der Ortsbezeichnung eines nicht verbotenen "Chapters" versehen ist, nach dem Ver-einsgesetz in der seit dem 16.03.2017 geltenden (Neu-)Fassung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 69/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-12
Aktenzeichen: 2 Ws 69/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0712.2WS69.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: VereinsG § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, S. 2, § 9 Abs. 3
Leitsätze
Zur Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins durch das Tragen einer sog. Rockerkutte, die mit der Ortsbezeichnung eines nicht verbotenen "Chapters" versehen ist, nach dem Ver-einsgesetz in der seit dem 16.03.2017 geltenden (Neu-)Fassung.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Bochum vom 25.10.2017 – 47 Js 248/17 – wird zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten vor dem Landgericht Bochum – 1. große Strafkammer – eröffnet.
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