Oberlandesgericht Hamm, 2018-07-12, 5 U 99/16

5 U 99/16Obergericht12.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 99/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-12

Aktenzeichen: 5 U 99/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0712.5U99.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.06.2016 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, das Wohnmobil G, Erstzulassung 07.04.2011, Fahrzeug Ident.-Nr. ZFAXXX, Farbe weiß, an den Kläger herauszugeben und den Kläger von Forderungen der Rechtsanwälte K auf außergerichtliche Gebühren in Höhe von 1.358,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 09.12.2015 freizustellen.

Die Wider- und die Drittwiderklage werden abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 28.000,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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