Oberlandesgericht Hamm, 2018-07-27, 25 W 106/18

25 W 106/18Obergericht27.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 106/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-27

Aktenzeichen: 25 W 106/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0727.25W106.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:

Auf Grund des Vergleichs des Landgerichts Bielefeld vom 17.11.2017 sind von der Klägerin 15.302,99 € ‑ fünfzehntausenddreihundertundzwei Euro und neunundneunzig Cent – an die Beklagte zu erstatten.

Die weitergehende sofortige Beschwerde und der weitergehende Kostenausgleichungsantrag der Beklagten werden zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

  2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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