Oberlandesgericht Hamm, 2018-08-02, 2 U 178/17

2 U 178/17Obergericht02.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 178/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-02

Aktenzeichen: 2 U 178/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0802.2U178.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Juli 2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird als unzulässig verworfen.

Die vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erklärte Rücknahme seiner Berufung gegen das vorbezeichnete Urteil hat den Verlust seines eingelegten Rechtsmittels zur Folge.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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