2 U 178/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-08-02, 2 U 178/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 178/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-02
Aktenzeichen: 2 U 178/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0802.2U178.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Juli 2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird als unzulässig verworfen.
Die vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erklärte Rücknahme seiner Berufung gegen das vorbezeichnete Urteil hat den Verlust seines eingelegten Rechtsmittels zur Folge.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.