29 U 2/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-08-14, 29 U 2/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 29 U 2/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-14
Aktenzeichen: 29 U 2/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0814.29U2.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Tenor
Der Tatbestand des Urteils des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.06.2018 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es auf Seite fünf des Urteils im ersten Absatz heißt:
„(…) hat das Landgericht mit Teilurteil vom 07.12.2017 (…)“.
Im Übrigen wird der Berichtigungsantrag der Klägerin zurückgewiesen.
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