12 UF 221/16•Oberlandesgericht Hamm, 2018-08-21, 12 UF 221/16
Oberlandesgericht Hamm, 2018-08-21, 12 UF 221/16
12 UF 221/16Obergericht21.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 221/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-21
Aktenzeichen: 12 UF 221/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0821.12UF221.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerden des Vormunds und des Beteiligten X vom 17.11.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bochum vom 20.10.2016 werden zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine außergerichtliche Kostenerstattung findet nicht statt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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