Oberlandesgericht Hamm, 2018-09-04, 4 U 34/18

4 U 34/18Obergericht04.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 34/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-04

Aktenzeichen: 4 U 34/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0904.4U34.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22. Dezember 2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird auf den im Berufungsverfahren hilfsweise gestellten Antrag der Klägerin an das sachlich zuständige Amtsgericht Bielefeld verwiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil des Amtsgerichts vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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