4 UF 79/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-09-06, 4 UF 79/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-09-06, 4 UF 79/18
4 UF 79/18Obergericht06.09.2018
Regest
Bereits die Festsetzung von Steuervorauszahlungen gegenüber dem Unterhaltsberechtigten löst einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen aus.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 79/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-06
Aktenzeichen: 4 UF 79/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0906.4UF79.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Leitsätze
Bereits die Festsetzung von Steuervorauszahlungen gegenüber dem Unterhaltsberechtigten löst einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen aus.
Tenor
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
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