Oberlandesgericht Hamm, 2018-09-06, 4 UF 79/18

4 UF 79/18Obergericht06.09.2018

Regest

Bereits die Festsetzung von Steuervorauszahlungen gegenüber dem Unterhaltsberechtigten löst einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen aus.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 79/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-06

Aktenzeichen: 4 UF 79/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0906.4UF79.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Leitsätze

Bereits die Festsetzung von Steuervorauszahlungen gegenüber dem Unterhaltsberechtigten löst einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen aus.

Tenor

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

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