Oberlandesgericht Hamm, 2018-09-11, 4 U 134/17

4 U 134/17Obergericht11.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 134/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-11

Aktenzeichen: 4 U 134/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0911.4U134.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.08.2017 verkündete Urteil der 42. Zivilkammer des Landgerichts Essen – Kammer für Handelssachen - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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