4 U 134/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-09-11, 4 U 134/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 134/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-11
Aktenzeichen: 4 U 134/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0911.4U134.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 30.08.2017 verkündete Urteil der 42. Zivilkammer des Landgerichts Essen – Kammer für Handelssachen - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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