4 U 38/16•Oberlandesgericht Hamm, 2018-09-13, 4 U 38/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 38/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-13
Aktenzeichen: 4 U 38/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0913.4U38.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt (§ 91a ZPO).
Einer Begründung bedarf es nicht, weil die Entscheidung der Kostenübernahmeerklärung der Beklagten folgt.
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