6 U 68/17•Oberlandesgericht Hamm, 2018-09-27, 6 U 68/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 68/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-27
Aktenzeichen: 6 U 68/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0927.6U68.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerinnen gegen das am 11.04.2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen (2 O 285/13) durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, da die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die übrigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ZPO vorliegen.
Die Klägerinnen erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses, auch zu der Frage, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.