Oberlandesgericht Hamm, 2018-10-26, 32 SA 48/18

32 SA 48/18Obergericht26.10.2018

Regest

Ein Verweisungsbeschluss kann unverbindlich sein, wenn das verweisende Gericht das für den allgemeinen Gerichtsstand eines Beklagten zuständige Gericht fehlerhaft und ohne Überprüfung ermittelt, so dass die Verweisung offenbar irrtümlich an ein unzuständiges Gericht erfolgt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 48/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-26

Aktenzeichen: 32 SA 48/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1026.32SA48.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 36 I Nr. 6, 281 II S. 4 ZPO

Leitsätze

Ein Verweisungsbeschluss kann unverbindlich sein, wenn das verweisende Gericht das für den allgemeinen Gerichtsstand eines Beklagten zuständige Gericht fehlerhaft und ohne Überprüfung ermittelt, so dass die Verweisung offenbar irrtümlich an ein unzuständiges Gericht erfolgt.

Tenor

Örtlich zuständig ist das Landgericht Memmingen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.