1 Vollz (Ws) 497/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-10-30, 1 Vollz (Ws) 497/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-10-30, 1 Vollz (Ws) 497/18
1 Vollz (Ws) 497/18Obergericht30.10.2018
Regest
Auch die Beschlussfassung in Strafvollzugssachen hat strafprozessualen Grundsätzen zu genügen; hierzu gehört als Grundvoraussetzung insbesondere die Angabe der Verfahrensbeteiligten im Sinne des § 111 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 StVollzG, durch welche klargestellt wird, zwischen welchen Beteiligten die Entscheidung Wirksamkeit entfalten soll und gegebenenfalls auch als Vollstreckungsgrundlage dient. Die bloße Angabe „In pp.“ ist insofern grundsätzlich nicht hinreichend, wenn nicht anderweitig aus der Entscheidung verständlich und klar erkennbar ist, wer von ihr betroffen ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 497/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-30
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 497/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1030.1VOLLZ.WS497.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: StVollzG §§ 111, 115 Abs. 1
Leitsätze
Auch die Beschlussfassung in Strafvollzugssachen hat strafprozessualen Grundsätzen zu genügen; hierzu gehört als Grundvoraussetzung insbesondere die Angabe der Verfahrensbeteiligten im Sinne des § 111 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 StVollzG, durch welche klargestellt wird, zwischen welchen Beteiligten die Entscheidung Wirksamkeit entfalten soll und gegebenenfalls auch als Vollstreckungsgrundlage dient. Die bloße Angabe „In pp.“ ist insofern grundsätzlich nicht hinreichend, wenn nicht anderweitig aus der Entscheidung verständlich und klar erkennbar ist, wer von ihr betroffen ist.
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und der angefochtene Beschluss aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die 2. Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Arnsberg zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.