2 U 93/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-10-31, 2 U 93/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 93/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-31
Aktenzeichen: 2 U 93/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1031.2U93.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.05.2018 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 45.000,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.