6 WF 297/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-07, 6 WF 297/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-07, 6 WF 297/18
6 WF 297/18Obergericht07.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 297/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-07
Aktenzeichen: 6 WF 297/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1207.6WF297.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 25.9.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht – Dortmund vom 20.9.2018 (Aktenzeichen 116 F 4311/17) abgeändert.
Die aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht - Dortmund vom 7.6.2018 (Aktenzeichen 116 F 4311/17) vom Antragsteller an die Antragsgegnerin zu erstattenden Kosten werden auf 470,05 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.6.2018 festgesetzt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 470,05 € festgesetzt.
Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt G, E, beigeordnet.
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