4 Ws 190 - 192, 225/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-18, 4 Ws 190 - 192, 225/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-18, 4 Ws 190 - 192, 225/18
4 Ws 190 - 192, 225/18Obergericht18.12.2018
Regest
Mittelbare durch den Einsatz eines betrügerisch bei einem Internet-Wettanbieter erlang-ten Neukundenbonus erzielte Glücksspielgewinne fallen nicht unter § 73 StGB.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 190 - 192, 225/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-18
Aktenzeichen: 4 Ws 190 - 192, 225/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1218.4WS190.192.225.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StGB § 73; StGB § 269
Leitsätze
Mittelbare durch den Einsatz eines betrügerisch bei einem Internet-Wettanbieter erlang-ten Neukundenbonus erzielte Glücksspielgewinne fallen nicht unter § 73 StGB.
Tenor
- Auf die Beschwerden der Staatsanwaltschaft werden die Beschlüsse des Landgerichts Detmold vom 31.08.2018 (23 Qs 114 und 116/18) aufgehoben.
Die Kosten dieser Beschwerdeverfahren trägt der Beschuldigte.
- Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Detmold vom 27.08.2018 (23 Qs 115/18) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10.09.2018 wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens und die dem Beschuldigten darin erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.
- Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Landgerichts Detmold vom 27.08.2018 (23 Qs 115/18) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10.09.2018 wird auf Kosten des Beschuldigten als unbegründet verworfen.
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