Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-19, 20 U 155/18

20 U 155/18Obergericht19.12.2018

Regest

Wenn der Versicherungsnehmer über zwei Jahre lang Nachfragen des Versicherers nicht beantwortet, kann der Versicherer leistungsfrei sein wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung (hier bejaht).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 155/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-19

Aktenzeichen: 20 U 155/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1219.20U155.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Wenn der Versicherungsnehmer über zwei Jahre lang Nachfragen des Versicherers nicht beantwortet, kann der Versicherer leistungsfrei sein wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung (hier bejaht).

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

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