Oberlandesgericht Hamm, 2018-12-19, 20 U 39/18

20 U 39/18Obergericht19.12.2018

Regest

Zur Beweiswürdigung bei chronischem Schmerzsyndrom: In der Regel ist eine persönliche Untersuchung des Versicherten durch den gerichtlichen Sachverständigen erforderlich. Im Ausnahmefall (hier bejaht) kann diese entbehrlich sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 39/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-19

Aktenzeichen: 20 U 39/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:1219.20U39.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Zur Beweiswürdigung bei chronischem Schmerzsyndrom: In der Regel ist eine persönliche Untersuchung des Versicherten durch den gerichtlichen Sachverständigen erforderlich. Im Ausnahmefall (hier bejaht) kann diese entbehrlich sein.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.02.2018 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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