32 SA 59/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-03, 32 SA 59/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-03, 32 SA 59/18
32 SA 59/18Obergericht03.01.2019
Regest
Zur Bestimmung einer BLB-Niederlassung als einer nach § 18 Abs. 1 VOB/B für die Prozessvertretung des BLB zuständigen Stelle.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 59/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-03
Aktenzeichen: 32 SA 59/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0103.32SA59.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Leitsätze
Zur Bestimmung einer BLB-Niederlassung als einer nach § 18 Abs. 1 VOB/B für die Prozessvertretung des BLB zuständigen Stelle.
Tenor
Örtlich zuständig ist das Landgericht Dortmund.
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