Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-03, 4 Ws 221/18

4 Ws 221/18Obergericht03.01.2019

Regest

Die gesetzliche Begrenzung der Möglichkeiten einer weiteren Beschwerde (§ 310 StPO) kann nicht dadurch umgangen werden, dass ein Beschwerdeführer über eine Beschwerde gegen eine Gegenvorstellung eine weitere Beschwerdemöglichkeit hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 221/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-01-03

Aktenzeichen: 4 Ws 221/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0103.4WS221.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StPO § 310

Leitsätze

Die gesetzliche Begrenzung der Möglichkeiten einer weiteren Beschwerde (§ 310 StPO) kann nicht dadurch umgangen werden, dass ein Beschwerdeführer über eine Beschwerde gegen eine Gegenvorstellung eine weitere Beschwerdemöglichkeit hat.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.

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