9 WF 232/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-08, 9 WF 232/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-08, 9 WF 232/18
9 WF 232/18Obergericht08.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 WF 232/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-08
Aktenzeichen: 9 WF 232/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0108.9WF232.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom 20.08.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lemgo vom 01.08.2018 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Der Verfahrenswert wird für das erstinstanzliche Scheidungs-verbundverfahren festgesetzt auf 47.262,00 EUR.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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