Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-17, 22 U 97/17

22 U 97/17Obergericht17.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 97/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-17

Aktenzeichen: 22 U 97/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0117.22U97.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.07.2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt es nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung 110 % des zu vollstreckenden Betrages als Sicherheit leistet.

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