Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-22, 4 U 135/18

4 U 135/18Obergericht22.01.2019

Regest

Unzulässiger Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung (Beschlussverfügung)

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 135/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-01-22

Aktenzeichen: 4 U 135/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0122.4U135.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Leitsätze

Unzulässiger Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung (Beschlussverfügung)

Tenor

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 15.08.2018 verkündete Urteil der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.