Oberlandesgericht Hamm, 2019-01-28, 3 U 63/17

3 U 63/17Obergericht28.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 63/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-28

Aktenzeichen: 3 U 63/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0128.3U63.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld i.H.v. 300.000,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2012 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle materiellen Schäden zu ersetzen, die ihr aus der fehlerhaften geburtshilflichen Betreuung ihrer Mutter in der Zeit vom 03.11.1993 bis 04.11.1993 entstanden sind und in Zukunft noch entstehen werden, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 350.000,00 € festgesetzt.

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