26 U 172/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-05, 26 U 172/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-05, 26 U 172/18
26 U 172/18Obergericht05.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 172/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-05
Aktenzeichen: 26 U 172/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0205.26U172.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28. August 2018 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 7.063,96 € festgesetzt.
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