Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-05, 26 U 172/18

26 U 172/18Obergericht05.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 172/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-05

Aktenzeichen: 26 U 172/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0205.26U172.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Senat für Zivilsachen

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. August 2018 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufung wird auf 7.063,96 € festgesetzt.

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