15 W 245/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-15, 15 W 245/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-15, 15 W 245/18
15 W 245/18Obergericht15.02.2019
Regest
1. Zur Wirksamkeit einer Auflassung durch den vermeintlichen Testamentsvollstrecker, der in Wahrheit alleiniger Vorerbe ist. 2. Keine Entbehrlichkeit der Voreintragung nach § 40 GBO, falls die Zustimmung der Nachnacherben fehlt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 245/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-15
Aktenzeichen: 15 W 245/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0215.15W245.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 873, 925; GBO 39, 40
Leitsätze
Zur Wirksamkeit einer Auflassung durch den vermeintlichen Testamentsvollstrecker, der in Wahrheit alleiniger Vorerbe ist.
Keine Entbehrlichkeit der Voreintragung nach § 40 GBO, falls die Zustimmung der Nachnacherben fehlt.
Tenor
Die angefochtenen Zwischenverfügungen werden aufgehoben.
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