Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-15, 15 W 245/18

15 W 245/18Obergericht15.02.2019

Regest

1. Zur Wirksamkeit einer Auflassung durch den vermeintlichen Testamentsvollstrecker, der in Wahrheit alleiniger Vorerbe ist. 2. Keine Entbehrlichkeit der Voreintragung nach § 40 GBO, falls die Zustimmung der Nachnacherben fehlt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 245/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-15

Aktenzeichen: 15 W 245/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0215.15W245.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 873, 925; GBO 39, 40

Leitsätze

Zur Wirksamkeit einer Auflassung durch den vermeintlichen Testamentsvollstrecker, der in Wahrheit alleiniger Vorerbe ist.

Keine Entbehrlichkeit der Voreintragung nach § 40 GBO, falls die Zustimmung der Nachnacherben fehlt.

Tenor

Die angefochtenen Zwischenverfügungen werden aufgehoben.

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