Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-15, 15 W 409/18

15 W 409/18Obergericht15.02.2019

Regest

Das Schweigen auf den Vorschlag des Notars, einen Entwurf einer Urkunde zu fertigen, reicht grundsätzlich für eine Auftragserteilung nicht aus.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 409/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-15

Aktenzeichen: 15 W 409/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0215.15W409.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GNotKG § 29 Nr.1

Leitsätze

Das Schweigen auf den Vorschlag des Notars, einen Entwurf einer Urkunde zu fertigen, reicht grundsätzlich für eine Auftragserteilung nicht aus.

Tenor

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 6. November 2018 abgeändert.

Die Kostenberechnung des Notars O aus I vom 6. Juli 2018 (Nr. #######) wird aufgehoben.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Gerichtskosten der ersten und zweiten Instanz sowie die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1) in beiden Instanzen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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