9 U 111/17•Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-22, 9 U 111/17
Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-22, 9 U 111/17
9 U 111/17Obergericht22.02.2019
Regest
Der Nachweis einer Unfallmanipulation ist geführt, wenn durch ein verkehrsanalytisches Gutachten bewiesen ist, dass das geschädigte Fahrzeug entgegen den Angaben dessen Fahrers im Zeitpunkt der Kollision mit einem mit ca. 2 km/h zurücksetzenden LKW gestanden hat, für einen solchen Stillstand an der konkreten Stelle kein Anlass bestand und die Legende des Fahrers zum Anlass der Fahrt und dem Aufenthalt auf einem Kundenparkplatz eines Discounters nicht glaubhaft ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 111/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-22
Aktenzeichen: 9 U 111/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0222.9U111.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 7 Abs. 1 StVG, § 286 ZPO
Leitsätze
Der Nachweis einer Unfallmanipulation ist geführt, wenn durch ein verkehrsanalytisches Gutachten bewiesen ist, dass das geschädigte Fahrzeug entgegen den Angaben dessen Fahrers im Zeitpunkt der Kollision mit einem mit ca. 2 km/h zurücksetzenden LKW gestanden hat, für einen solchen Stillstand an der konkreten Stelle kein Anlass bestand und die Legende des Fahrers zum Anlass der Fahrt und dem Aufenthalt auf einem Kundenparkplatz eines Discounters nicht glaubhaft ist.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 30.06.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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