11 W 6/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-02-27, 11 W 6/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 W 6/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-27
Aktenzeichen: 11 W 6/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0227.11W6.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 23. Januar 2019 gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 02. Januar 2019 wird zurückgewiesen.
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 02. Februar 2019 gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 28. Januar 2019 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten (§ 127 Abs. 4 ZPO).
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