Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-01, 25 W 53/19

25 W 53/19Obergericht01.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 53/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-01

Aktenzeichen: 25 W 53/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0301.25W53.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss – unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde – teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:

Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.07.2018 sind von der Klägerin an Kosten des Rechtsstreits 2.670,12 € – zweitausendsechshundertsiebzig Euro und zwölf Cent – nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 11.07.2018 an die Beklagte zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

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