25 W 53/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-01, 25 W 53/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 53/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-01
Aktenzeichen: 25 W 53/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0301.25W53.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss – unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde – teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.07.2018 sind von der Klägerin an Kosten des Rechtsstreits 2.670,12 € – zweitausendsechshundertsiebzig Euro und zwölf Cent – nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 11.07.2018 an die Beklagte zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.