Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-07, 4 RBs 392/18

4 RBs 392/18Obergericht07.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 392/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-07

Aktenzeichen: 4 RBs 392/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0307.4RBS392.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.

Die Sache wird auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden übertragen.

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Coesfeld zurückverwiesen.

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