4 RBs 392/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-07, 4 RBs 392/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-07, 4 RBs 392/18
4 RBs 392/18Obergericht07.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 392/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-07
Aktenzeichen: 4 RBs 392/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0307.4RBS392.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
Die Sache wird auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden übertragen.
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Coesfeld zurückverwiesen.
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