19 U 106/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-08, 19 U 106/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-08, 19 U 106/18
19 U 106/18Obergericht08.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 106/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-08
Aktenzeichen: 19 U 106/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0308.19U106.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 04.10.2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag zu 3. unzulässig ist.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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