32 SA 16/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-11, 32 SA 16/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-11, 32 SA 16/19
32 SA 16/19Obergericht11.03.2019
Regest
Eine Verweisung, die sich mit einem zuständigkeitsbegründenden Rügeverzicht der beklagten Partei nicht befasst, kann unverbindlich sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 16/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-11
Aktenzeichen: 32 SA 16/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0311.32SA16.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: § 36 I Nr. 6 ZPO
Leitsätze
Eine Verweisung, die sich mit einem zuständigkeitsbegründenden Rügeverzicht der beklagten Partei nicht befasst, kann unverbindlich sein.
Tenor
Sachlich zuständig ist das Landgericht N.
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