Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-11, 32 SA 16/19

32 SA 16/19Obergericht11.03.2019

Regest

Eine Verweisung, die sich mit einem zuständigkeitsbegründenden Rügeverzicht der beklagten Partei nicht befasst, kann unverbindlich sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 16/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-11

Aktenzeichen: 32 SA 16/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0311.32SA16.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: § 36 I Nr. 6 ZPO

Leitsätze

Eine Verweisung, die sich mit einem zuständigkeitsbegründenden Rügeverzicht der beklagten Partei nicht befasst, kann unverbindlich sein.

Tenor

Sachlich zuständig ist das Landgericht N.

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