Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-13, 15 W 364/18

15 W 364/18Obergericht13.03.2019

Regest

Zu den Voraussetzungen für die Löschung eines Nacherbenvermerks (§ 51 GBO) aufgrund Unrichtigkeitsnachweises (§§ 22, 29 GBO) in dem Fall, dass die Nacherbfolge unter der auflösenden Bedingung einer Verfügung des Vorerben unter Lebenden über den gesamten Nachlass gestellt worden ist (im Anschluss an Senat, 15 W 218/99).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 364/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-13

Aktenzeichen: 15 W 364/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0313.15W364.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO §§ 22, 29, 51

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen für die Löschung eines Nacherbenvermerks (§ 51 GBO) aufgrund Unrichtigkeitsnachweises (§§ 22, 29 GBO) in dem Fall, dass die Nacherbfolge unter der auflösenden Bedingung einer Verfügung des Vorerben unter Lebenden über den gesamten Nachlass gestellt worden ist (im Anschluss an Senat, 15 W 218/99).

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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