Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-13, 20 U 142/18

20 U 142/18Obergericht13.03.2019

Regest

Zu den Pflichten eines Versicherungsmaklers beim Verkauf von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung ohne sofortige, vollständige Zahlung des Kaufpreises (hier Verkauf an die S&K-Gruppe, Haftung des Maklers bejaht).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 142/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-13

Aktenzeichen: 20 U 142/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0313.20U142.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Zu den Pflichten eines Versicherungsmaklers beim Verkauf von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung ohne sofortige, vollständige Zahlung des Kaufpreises (hier Verkauf an die S&K-Gruppe, Haftung des Maklers bejaht).

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 07.09.2018 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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