20 U 142/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-13, 20 U 142/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-13, 20 U 142/18
20 U 142/18Obergericht13.03.2019
Regest
Zu den Pflichten eines Versicherungsmaklers beim Verkauf von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung ohne sofortige, vollständige Zahlung des Kaufpreises (hier Verkauf an die S&K-Gruppe, Haftung des Maklers bejaht).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 142/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-13
Aktenzeichen: 20 U 142/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0313.20U142.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Zu den Pflichten eines Versicherungsmaklers beim Verkauf von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung ohne sofortige, vollständige Zahlung des Kaufpreises (hier Verkauf an die S&K-Gruppe, Haftung des Maklers bejaht).
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 07.09.2018 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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