2 U 56/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-14, 2 U 56/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 56/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-14
Aktenzeichen: 2 U 56/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0314.2U56.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.03.2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist, ebenso wie das angefochtene Urteil des Landgerichts, vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.
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