20 U 10/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-20, 20 U 10/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-20, 20 U 10/19
20 U 10/19Obergericht20.03.2019
Regest
Eine Widerspruchsbelehrung in deutlichem Fettdruck in einem zweiseitigen Policenbegleitschreiben kann auch dann „in drucktechnisch deutlicher Form“ erteilt sein, wenn noch kurze Textstellen fett gestaltet sind (so hier).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 10/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-20
Aktenzeichen: 20 U 10/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0320.20U10.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Eine Widerspruchsbelehrung in deutlichem Fettdruck in einem zweiseitigen Policenbegleitschreiben kann auch dann „in drucktechnisch deutlicher Form“ erteilt sein, wenn noch kurze Textstellen fett gestaltet sind (so hier).
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
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