Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-20, 20 U 10/19

20 U 10/19Obergericht20.03.2019

Regest

Eine Widerspruchsbelehrung in deutlichem Fettdruck in einem zweiseitigen Policenbegleitschreiben kann auch dann „in drucktechnisch deutlicher Form“ erteilt sein, wenn noch kurze Textstellen fett gestaltet sind (so hier).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 10/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-20

Aktenzeichen: 20 U 10/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0320.20U10.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Eine Widerspruchsbelehrung in deutlichem Fettdruck in einem zweiseitigen Policenbegleitschreiben kann auch dann „in drucktechnisch deutlicher Form“ erteilt sein, wenn noch kurze Textstellen fett gestaltet sind (so hier).

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

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