Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-25, 2 U 132/18

2 U 132/18Obergericht25.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 132/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-25

Aktenzeichen: 2 U 132/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0325.2U132.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Vorsitzenden der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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