2 Ws 14, 15/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-04-02, 2 Ws 14, 15/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-04-02, 2 Ws 14, 15/19
2 Ws 14, 15/19Obergericht02.04.2019
Regest
Zur Berechnung des Wertes von Taterträgen aus der Gewährung sittenwidriger und nach §§ 32, 54 KWG verbotener Darlehen
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 14, 15/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-02
Aktenzeichen: 2 Ws 14, 15/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0402.2WS14.15.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: EGStGB Art. 316h; StGB §§ 73, 73c, 73d; StPO § 423
Leitsätze
Zur Berechnung des Wertes von Taterträgen aus der Gewährung sittenwidriger und nach §§ 32, 54 KWG verbotener Darlehen
Tenor
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- Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bochum wird der angefochtene Beschluss abgeändert und dergestalt neu gefasst, dass die Einziehung von Wertersatz in Bezug auf den Verurteilten T in Höhe von 549.585,00 €, in Bezug auf den Verurteilten H in Höhe von 5.000,00 € sowie in Bezug auf den Verurteilten L in Höhe von 51.050,00 € Euro angeordnet wird, wobei die Verurteilten T und L in Höhe von 15.400,00 € gesamtschuldnerisch haften.
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- Die sofortige Beschwerde des Verurteilten L wird verworfen.
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- Die Kosten der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bochum haben die Verurteilten zu tragen. Der Verurteilte L hat die Kosten seiner sofortigen Beschwerde zu tragen.
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