Oberlandesgericht Hamm, 2019-04-02, 2 Ws 14, 15/19

2 Ws 14, 15/19Obergericht02.04.2019

Regest

Zur Berechnung des Wertes von Taterträgen aus der Gewährung sittenwidriger und nach §§ 32, 54 KWG verbotener Darlehen

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 14, 15/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-04-02

Aktenzeichen: 2 Ws 14, 15/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0402.2WS14.15.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: EGStGB Art. 316h; StGB §§ 73, 73c, 73d; StPO § 423

Leitsätze

Zur Berechnung des Wertes von Taterträgen aus der Gewährung sittenwidriger und nach §§ 32, 54 KWG verbotener Darlehen

Tenor

    1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bochum wird der angefochtene Beschluss abgeändert und dergestalt neu gefasst, dass die Einziehung von Wertersatz in Bezug auf den Verurteilten T in Höhe von 549.585,00 €, in Bezug auf den Verurteilten H in Höhe von 5.000,00 € sowie in Bezug auf den Verurteilten L in Höhe von 51.050,00 € Euro angeordnet wird, wobei die Verurteilten T und L in Höhe von 15.400,00 € gesamtschuldnerisch haften.
    1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten L wird verworfen.
    1. Die Kosten der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bochum haben die Verurteilten zu tragen. Der Verurteilte L hat die Kosten seiner sofortigen Beschwerde zu tragen.

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