4 U 77/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-04-04, 4 U 77/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-04-04, 4 U 77/18
4 U 77/18Obergericht04.04.2019
Regest
Treuwidrige Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 77/18 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-04
Aktenzeichen: 4 U 77/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0404.4U77.18.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 242
Leitsätze
Treuwidrige Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.02.2018 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 65.000,00 € festgesetzt.
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