Oberlandesgericht Hamm, 2019-04-04, 4 U 77/18

4 U 77/18Obergericht04.04.2019

Regest

Treuwidrige Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 77/18 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-04

Aktenzeichen: 4 U 77/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0404.4U77.18.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Normen: MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 242

Leitsätze

Treuwidrige Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.02.2018 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 65.000,00 € festgesetzt.

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