Oberlandesgericht Hamm, 2019-04-11, 5 U 56/18

5 U 56/18Obergericht11.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 56/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-11

Aktenzeichen: 5 U 56/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0411.5U56.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.05.2018 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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